AGB für Beherbergungsverträge

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge, die zwischen den Parteien geschlossen werden. Dies gilt auch, wenn es zum Vertragsabschluss über oder mit Hilfe eines Dritten kommt.

2. Gäste im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend "BGB" genannt).

3. Der Anbieter der Beherbergungsleistung ist Annette Katrin Seidel. Im weiteren Verlauf wird diese nur als Hotel bezeichnet.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Macht das Hotel dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Gast zustande.

2. Das Hotel wird dem Gast bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellen.

3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet der Gast dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4. Der Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Beherbergungsvertrags, an Stelle des Gastes, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels möglich.

5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Gast dem Hotel als Gesamtschuldner. Dem Hotel steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.

6. Der/Die Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte, zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen, unzulässig. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

III. Zimmerausstattung

Bereits vorab wird darauf hingewiesen, dass es bei der Ausstattung der Hotelzimmer, auf Grund von z.B. unvorhersehbaren Beschädigungen, zu geringen Abweichungen der tatsächlichen von der beworbenen Zimmerausstattung kommen kann. Geringe Abweichungen der Zimmerausstattung stellen keinen erheblichen Mangel dar, der zu Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

IV. Zimmerreinigung

Die Zimmerreinigung erfolgt alle 3 Tage. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Zwischenreinigung oder ein Handtuchwechsel angefragt werden.

V. Check In /Check Out

Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Der Check In beschränkt sich auf den Zeitraum von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine solche Leistung besteht grds. nicht.
Sollte es auf Grund von früherer Anreise oder verspäteter Abreise zu Mehrkosten für das Hotel kommen, so ist dieses berechtigt, diese vom Gast zu verlangen.

VI. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Der Beherbergungspreis ist nach Ende der Beherbergungsleistung vollständig zu entrichten. Dem Gast steht es frei, den vollständigen Beherbergungspreis bereits vor Ende der Beherbergung zu entrichten.

2. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen.

VII. Rücktritt des Gastes/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels, Rücktritt des Hotels

1. Vor Beherbergungsbeginn kann der Gast jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, verliert das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Übernachtungspreis. Das Hotel kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:

a) Rücktrittserklärung ab dem 3. Tag vor Beherbergungsbeginn: 20 % des Gesamtpreises,
b) Rücktrittserklärung ab dem 1. Tag vor Beherbergungsbeginn: 50 % des Gesamtpreises.

Bucht der Gast vier oder mehr Zimmer, für einen Zeitraum der mindestens 12 Monate in der Zukunft liegt, so beträgt die Entschädigungspauschale abweichend vom bisher erwähnten:

c)10 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 40. Tage vor Beherbergungsbeginn,

d) 35 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 15. Tage vor Beherbergungsbeginn,

e) 50 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 10. Tage vor Beherbergungsbeginn.

Nimmt der Gast die Beherbergung nicht oder nicht vollständig in Anspruch, teilt dies dem Hotel jedoch nicht bis zum Übernachtungsbeginn mit, so ist das Hotel auch in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Diese beträgt 70 % des täglichen Beherbergungspreises.

2. Die unter VII. Ziffer 1. dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen wurden nach Folgendem bemessen:

a) Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Beherbergungsbeginn,
b) zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Hotels und
c) zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Beherbergungsleistung.

Weist der Gast nach, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, so vermindert sich die Entschädigung entsprechend.

3. Für die Geltendmachung der unter VII. Ziffer 1 a) bis e) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Gasts beim Hotel maßgeblich.

4. Das Hotel kann vor Beherbergungsbeginn vom Vertrag zurücktreten, auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die es an der Erfüllung des Vertrags hindern; in diesem Fall hat das Hotel den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

5. Tritt das Hotel vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Beherbergungspreis. Wenn das Hotel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Beherbergungspreises verpflichtet ist, hat es unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

6. Rücktrittserklärungen müssen gegenüber dem Vertragspartner auf einem dauerhaften Datenträger zugehen.

VIII. Steuern/ Gebühren/ Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich das Hotel vor, die Preise entsprechend anzupassen.

Ab dem 01.01.2020 wird von der Stadt Pirna eine Gästetaxe eingeführt. Erhoben wird die Gästetaxe in Höhe von derzeit 2 € pro Nacht von allen Personen. Diese ist bei Anreise zu entrichten.

IX. Zahlungsmittel

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro bis zu einem Schwellwert von 5.000 €, Visa, Mastercard, American Express, EC-Karte, Sofortüberweisung, Paypal in Euro.

X. Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung des Hotels für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten herrühren, ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.

2. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet das Hotel für leichte Fahrlässigkeit,

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Gast vertraut hat und vertrauen durfte.

c) Weiterhin haftet das Hotel für Schäden, sofern zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften eine unbeschränkte Haftung bestimmen.

4. Die vorstehend in X. dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Hotels.

5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel gegenüber dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Wünscht der Gast eine Verwahrung von Sachen, die ihrem Wert nach den angegebenen Beträgen übersteigen, ist dafür eine vorherige, individuelle Vereinbarung mit dem Hotel von Nöten. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten die vorstehenden Regelungen gemäß X. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB.

6. Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel lediglich entsprechend X. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB.

7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Regelungen unter X. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB gelten entsprechend.

XI. Nichtrauchen im Hotel

Das Rauchen im Hotel, den beiliegenden Gärten und auf den sonstigen zum Hotel gehörenden Freiflächen ist nur auf den dafür ausdrücklich bestimmten Stellen gestattet.

Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

XII. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ins Hotel ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Hotel das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Hotel einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels bzw. Sitz der jeweiligen Betreibergesellschaft.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Pirna. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIV. EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

AGB für Pauschalreiseverträge

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Pauschalreiseverträge, die zwischen den Parteien geschlossen werden. Folglich für die gesamten im Pauschalreisevertrag vereinbarten zu erbringenden Leistungen und die darin enthaltenen Rechte und Pflichten. Dies gilt auch, wenn es zum Vertragsabschluss über oder mit Hilfe eines Dritten kommt.

2. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne von §§ 13, 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend "BGB" genannt).

3. Veranstalter der Pauschalreise im Sinne des § 651 a BGB ist Annette Katrin Seidel. Im weiteren Verlauf wird diese nur als Veranstalter bezeichnet.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Veranstalter zustande. Macht der Veranstalter dem Kunden ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag durch die Annahme des Angebotes durch den Kunden zustande.

2. Der Veranstalter wird dem Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss auf einem dauerhaften Datenträger eine Abschrift oder Bestätigung des Vertrages zur Verfügung stellen.

3. Vertragspartner sind der Veranstalter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Kunde dem Veranstalter gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Veranstalter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

4. Der Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten des Vertrags, an Stelle des Kunden, ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters möglich.

5. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften der Dritte und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner. Dem Veranstalter steht es frei, die durch den Eintritt tatsächlich entstandenen und angemessenen Mehrkosten gegen einen Nachweis zu verlangen.

6. Der/Die Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern und sonstigen Reiseleistungen ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten sowie Eintrittskarten für Veranstaltungen an Dritte, zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen, unzulässig. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem vertraglich festgelegten Zweck ist ausdrücklich untersagt.

III. Zimmerausstattung

Bereits vorab wird darauf hingewiesen, dass es bei der Ausstattung der Hotelzimmer, auf Grund von z.B. unvorhersehbaren Beschädigungen, zu geringen Abweichungen der tatsächlichen von der beworbenen Zimmerausstattung kommen kann. Geringe Abweichungen der Zimmerausstattung stellen keinen erheblichen Mangel dar, der zu Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen berechtigt.

IV. Zimmerreinigung

Die Zimmerreinigung erfolgt alle 3 Tage. Auf Wunsch kann eine zusätzliche Zwischenreinigung oder ein Handtuchwechsel angefragt werden.

V. Check In/Check Out

1.Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des Anreisetages und bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise oder eine spätere Abreise mit dem Veranstalter im Voraus vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine solche Leistung besteht grundsätzlich nicht.

2. Sollte es auf Grund von früherer Anreise oder verspäteter Abreise zu Mehrkosten für den Veranstalter kommen, so ist dieser berechtigt, diese vom Kunden zu verlangen.

VI. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis einseitig bis zu 8 % des Gesamtreisepreises zu erhöhen, wenn die Erhöhung des Reisepreises sich unmittelbar ergibt, aus einer nach Vertragsschluss erfolgten

a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen auf Grund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

2. Der Veranstalter wird den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt.

3. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in VI. Absatz 1 Buchstaben a) bis c) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führt. Hat der Kunde mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Der Veranstalter darf von dem zu erstattenden Mehrbetrag die ihm tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Er hat dem Kunden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4. Der Veranstalter darf Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden klar, verständlich und in hervorgehobener Weise Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers zur Verfügung gestellt wurden. Mit Buchungsbestätigung erhält der Kunde die entsprechenden Informationen.

5. Der vollständige Reisepreis ist nach Ende der Pauschalreise zu entrichten.

Dem Kunden steht es frei, den vollständigen Reisepreis bereits vor Ende der Pauschalreise zu entrichten.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen.

VII. Rücktritt des Kunden/Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters (No Show), Rücktritt des Veranstalters

1. Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der Veranstalter kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:

a) Rücktrittserklärung ab dem 3. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtreisepreises,
b) Rücktrittserklärung ab dem 1. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtreisepreises.

Bucht der Kunde eine Pauschalreise, die die Buchung von vier oder mehr Zimmern umfasst, für einen Zeitraum der mindestens 12 Monate in der Zukunft liegt, so beträgt die Entschädigungspauschale abweichend vom bisher erwähnten:

c) 10 % des Gesamtreisepreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 40. Tage vor Reisebeginn,
d) 35 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 15. Tage vor Reisebeginn,
e) 50 % des Gesamtpreises, bei Rücktrittserklärungen ab dem 10. Tage vor Reisebeginn.

Nimmt der Kunde die Reise nicht oder nicht vollständig in Anspruch, teilt dies dem Reiseveranstalter jedoch nicht bis zum Reisebeginn mit, so ist der Reiseveranstalter auch in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

Diese beträgt pro Tag 70 % des täglichen Reisepreises.

2. Die unter VII. Ziffer 1 dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen wurden nach Folgendem bemessen:
a) Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,
b) zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Veranstalters und
c) zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

Weist der Kunde nach, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, so vermindert sich die Entschädigung entsprechend.

3. Für die Geltendmachung der unter VII. Ziffer 1 a) bis e) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Veranstalter maßgeblich.
4. Der Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, auf Grund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die ihn an der Erfüllung des Vertrags hindern; in diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.
5. Tritt der Veranstalter vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn der Veranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
6. Rücktrittserklärungen müssen der gegenüber zu erklärenden Partei auf einem dauerhaften Datenträger zugehen.

VIII. Steuern/Gebühren/Abgaben

Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich der Veranstalter vor, die Preise entsprechend anzupassen.

Ab dem 01.01.2020 wird von der Stadt Pirna eine Gästetaxe eingeführt. Erhoben wird die Gästetaxe in Höhe von derzeit 2 € pro Nacht von allen Personen. Diese ist bei Anreise zu entrichten.

IX. Zahlungsmittel

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro bis zu einem Schwellwert von 5.000 €, (Visa, Mastercard, EC-Karte, Sofortüberweisung, Paypal) in Euro.

X. Haftungsbeschränkung

1. Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die aus einer Verletzung von vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten herrühren, ist auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
2. Abweichend von der vorstehenden Haftungsbeschränkung haftet der Veranstalter für leichte Fahrlässigkeit,
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und
b) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt vor, wenn sich die Verletzung auf eine Pflicht bezieht, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte.
c) Weiterhin haftet der Veranstalter für Schäden, sofern zwingende Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften eine unbeschränkte Haftung bestimmen.

3. Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Kunden für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.

4. Die vorstehend in X. dieser AGB genannten Haftungsbeschränkungen gelten ebenso für Angestellte, gesetzliche Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

5. Für eingebrachte Sachen haftet der Veranstalter gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB höchstens bis zu einem Betrag von 3.500,00 EUR. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 EUR der Betrag von 800,00 EUR. Wünscht der Kunde eine Verwahrung von Sachen, die ihrem Wert nach den angegebenen Beträgen übersteigen, ist dafür eine vorherige, individuelle Vereinbarung mit dem Veranstalter von Nöten. Eine Aufbewahrung im Hotel- oder Zimmersafe wird grundsätzlich empfohlen. Für eine weitergehende Haftung des Veranstalters gelten die vorstehenden Regelungen gemäß X. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB.

6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz - auch gegen Entgelt - zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Veranstalter lediglich entsprechend X. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB.

7. Weckaufträge werden vom Veranstalter mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden ebenfalls mit größter Sorgfalt behandelt. Der Veranstalter übernimmt die Zustellung und Aufbewahrung (jeweils im Hotel) sowie - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Regelungen unter X. Ziffer 1 bis 4 dieser AGB gelten entsprechend.

XI. Nichtrauchen im Hotel

Das Rauchen im Hotel, den beiliegenden Gärten und auf den sonstigen zum Hotel gehörenden Freiflächen ist nur auf den dafür ausdrücklich bestimmten Stellen gestattet.
Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

XII. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ins Hotel ist nicht gestattet. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat der Veranstalter das Recht, vom Kunden als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers, einen Betrag in Höhe von 50,00 € zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen, sofern in diesen AGB und/oder in gesetzlichen Vorschriften nichts Abweichendes vorgeschrieben wird, in Textform vorgenommen werden.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Veranstalters.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Pirna. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

XIV. EU-Verbraucherschlichtungsstelle

Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist der Veranstalter darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Der Veranstalter nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlich-tungsstellen teil.